Versteigerungsbedingungen
Wir versteigern als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt. Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Für Käufer aus EU-Ländern gilt einheitlich ein Aufgeld von 22% (im Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten). Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 19%. Im Ausland anfallende
(Einfuhr-) Umsatzsteuer und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer. Die Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet. Für Goldmünzen die von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 17 %
berechnet. Alle anderen Auktionslose unterliegen der Differenzbesteuerung.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur unverzüglichen Abnahme der Ware. Bei Vorlage besonderer Gründe können wir den Zuschlag verweigern oder uns vorbehalten. Geben mehrere Bieter gleich hohe Gebote ab, können wir nach freiem Ermessen einem Bieter den Zuschlag erteilen, durch Los über den Zuschlag entscheiden
oder die Nummer noch einmal ausrufen. Der Versteigerer ist berechtigt, aus wichtigem Grund Nummern zu vereinigen oder zu trennen, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. Erfolgt ein
Zuschlag unter Vorbehalt, erlischt das Gebot mit Ablauf von 4 Wochen ab dem Tag des Zuschlags, es sei denn, wir haben dem Bieter innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme des Gebotes mitgeteilt. Das Eigentum an der Ware geht
erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H.v. 1 % pro Monat berechnet. Verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abholung, können wir vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass wir den Gegenstand nochmals versteigern und unseren Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen können, ohne das dem
Käufer ein Mehrerlös aus der erneuten Versteigerung zusteht. Alternativ hat der Versteigerer in diesem Fall das Recht, die vom Ersteigerer nicht übernommene Ware an einen Gegenbieter zu veräußern. Hier gelten die selben Bedingungen wie
bei einer erneuten Versteigerung.
Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen:
bis zu € 100 € 5
bis zu € 500 € 10
bis zu € 1000 € 25
bis zu € 2000 € 50
bis zu € 5000 € 100
bis zu € 10000 € 250
bis zu € 20000 € 500
bis zu € 50000 € 1000
ab € 50000 €2500
Wir berücksichtigen bestmöglich schriftliche oder fernmündliche Angebote bzw. Angebote übers Internet und behandeln diese grundsätzlich gleich wie Angebote aus dem Versteigerungssaal. Aufträge von uns unbekannten Sammlern können wir nur ausführen, wenn ein Depot hinterlegt wird oder Referenzen benannt werden. Schriftliche Gebote können nur bis 24 Stunden vor
Auktionsbeginn berücksichtigt werden, telefonische Bieter müssen sich mindestens zwei Werktage vor der Auktion voranmelden. Im Bedarfsfall sind wir berechtigt, die Limits um 3 – 5 % zu überschreiten. Gebote, die unter 90% des Schätzpreises liegen, werden nicht berücksichtigt. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. Schriftliche und Internet-Gebote werden von uns ohne Auftragsprovision ausgeführt; sie müssen den Gegenstand mit Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsumme ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen und sind bindend. Unklarheiten oder
Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Wir übernehmen für diese Gebote jedoch keinerlei Haftung, insbesondere nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder/und Übermittlungsfehlern, ebenso wenig für Ausfall- und Verzögerungszeiten, verursacht durch Wartungen und Wiederherstellungen des jeweiligen Servers, durch Störungen und Probleme im Internetverkehr, durch höhere Gewalt, sowie weitere Störungen, die durch Umstände begründet sind, die außerhalb unserer Verantwortung liegen. Dies gilt nicht für den Fall, dass uns hieran der Vorwurf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Katalogbeschreibungen sind keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten i.S.d. §434 BGB, sondern dienen lediglich zur Information und zur Abgrenzung der Ware. Die Angabe der Erhaltung ist streng nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und eine persönliche Beurteilung. Die Echtheit der Stücke wird gewährleistet, sofern nichts Gegenteiliges im Katalog oder bei der Versteigerung angegeben wird; hier haften wir für einen insoweit entstandenen Schaden bis zur Höhe des Kaufpreises. Im Übrigen übernehmen wir keine Rechts- oder Sachmängel bezüglich der im Katalog aufgeführten Ware. Wir geben durch Vorbesichtigung Gelegenheit, sich vom Erhaltungszustand der Ware zu überzeugen.
Fehler, die sich bereits aus den Abbildungen ergeben, berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich „wie besehen“. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur ca.-Angaben. Lose mit mehreren Stücken (Lots und Sammlungen) sind nach dem Zuschlag von Beanstandungen Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln oder irrtümlichen Zuschreibungen sind ausgeschlossen.Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragene und begründete Mängelrügen des Käufers leiten wir jedoch unverzüglich an den Einlieferer der bemängelten Sache weiter. Nach unserer Wahl treten wir unsere gegen den Einlieferer aus der Verletzung des Kommissionsvertrages zustehenden Ansprüche an den Käufer ab bzw. stellen den Käufer durch Rückabwicklung des Kaufvertrages schadlos, wobei ein über die
Erstattung des Kaufpreises darüber hinausgehender Anspruch des Käufers ausgeschlossen ist. Bei Stücken, die uns in den sogenannten „Slabs“, (Münzen sind eingeschweißt in Plastikholder, ausgegeben von den Grading-Unternehmen) eingeliefert werden, entfällt die genannte Echtheitsgarantie. Auch für versteckte Mängel, z.B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden, übernehmen wir keine Mängelhaftung.
Wenn Sie die von uns erworbene Ware einem Grading Service übergeben wollen, übernehmen wir keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen oder entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Schadensersatzansprüche des
Käufers gegen uns sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen bzw. ihre Ursache in der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten haben; im letzteren Fall ist Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Der Käufer kann nicht aufrechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, er ist nicht Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und sein Gegenanspruch beruht auf dem selben Vertragsverhältnis. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Gegenüber Unternehmern
i.S.d. §14 BGB und Käufern ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Halle/W. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Lücke. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung
oder der Lehre, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken nutzen (§ 86a, Abs. 3, StGB). Die Firma Teutoburger Münzauktion GmbH, der Versteigerer und seine
Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus den oben genannten Gründen zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des §86a StGB, zu benutzen.
Die Firma Teutoburger Münzauktion GmbH, der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus den oben genannten Gründen zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des §86a StGB, zu benutzen.